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Bevor Sie sich für eine Förderungsmaßnahme entscheiden, ist der erste Schritt die Beratung über die von den Bildungsträgern angebotenen Kurse durch
die Agentur für Arbeit. Die Vermittler der Agentur für Arbeit müssen aufgesucht werden, um zu klären, ob für Sie eine Förderung in Frage kommt. Die Förderung muss von Ihnen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, denn Leistungen können erst ab dem Tag der Antragstellung gewährt werden. Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich. Von besonderer Wichtigkeit ist die Entscheidung für den richtigen Bildungsträger. Der Besuch einer Informationsveranstaltung, Gespräche mit Teilnehmern aus vorangegangenen Kursen oder die Teilnahme an einer Unterrichtsstunde helfen bei der Entscheidungsfindung.
Bildungsgutscheine
Individueller, ganzheitlicher und neutraler Rat ist wichtiger denn je: Seit dem 1. Januar 2003 kann die Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine ausstellen. Arbeitssuchende oder Arbeitslose dürfen und müssen sich ihre Weiterbildungsinstitution nun selber aussuchen. Gleichzeitig informiert die Agentur für Arbeit nicht mehr über die Angebote. "Der Gesetzgeber will auf diese Art mehr Wettbewerb auf dem Weiterbildungsmarkt erreichen...", heißt es dazu bei der Agentur für Arbeit.
Lehrgangskosten, Unterhaltsgeld, Wohngeld und Fahrtkosten
Die Lehrgangsgebühren werden i. d. R. direkt von der Agentur für Arbeit an den Bildungsträger gezahlt. Haben Sie vor Beginn der Maßnahme Arbeitslosengeld bezogen, so steht Ihnen neben den Lehrgangskosten auch ein Unterhaltsgeld zu.
Die Agentur für Arbeit erstattet Ihnen die Fahrtkosten. Es wird Ihnen eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer zwischen Ihrer Wohnung und der Bildungsstätte erstattet. Die Pauschale ist unabhängig vom eingesetzten Verkehrsmittel.
Wenn die Weiterbildung eine auswärtige Unterbringung erfordert, werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung von der Agentur für Arbeit übernommen.
Beendigung/Rücktritt
Sie haben ein Rücktrittsrecht vom Teilnehmervertrag, falls Ihnen eine Förderung durch die Agentur für Arbeit nicht bewilligt wird. Ihnen dürfen dadurch keinerlei
Kosten entstehen. Wird Ihnen innerhalb der Weiterbildung ein Arbeitsplatz angeboten, können Sie die Weiterbildung vorzeitig beenden, ohne dass Kosten
für Sie entstehen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsagentur.de oder direkt im FGE TrainingsCenter.
Haben Sie noch weiterführende Fragen? Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern!
Hotline: 05251 150-550
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